Waldgenossenschaften: Flurbereinigung von Gemeinschaftswäldern in Nordrhein-Westfalen

Waldgenossenschaften: Flurbereinigung von Gemeinschaftswäldern in Nordrhein-Westfalen

Waldflurbereinigungen können die Besitzerstruktur von Kleinprivatwald verbessern und so die Waldnutzung reaktivieren. Neuordnung von Waldeigentum als Lösungsansatz für die Kleinparzellierung und inaktive Kleinprivatwaldbesitzer.
Waldgenossenschaft : eine gemeinschaftliche Besitzform basierend auf ideellen Anteilen

Waldgenossenschaften sind eine Form von gemeinschaftlichem Privatwaldbesitz, der allgemein als Gemeinschaftswald bezeichnet wird. Er ist als solcher nicht mit dem Gemeindewald zu verwechseln, der den Wald im Besitz von Gemeinden oder Städten bezeichnet. Gemeinschaftswälder haben in Europa in vielfältigen traditionellen Formen bereits seit Jahrhunderten existiert und haben vielerorts bis in die heutige Zeit überdauert. Das Hauptmerkmal von Gemeinschaftswald im Vergleich zu anderen Formen von Waldbesitz ist, dass der einzelne Eigentümer kein bestimmtes Grundstück einer Waldfläche besitzt, sondern einen ideellen Anteil am Gemeinschaftsvermögen, was mit einem Aktienbesitz vergleichbar ist (Abb. 1).

Auf der Grundlage des Gemeindewaldgesetzes (GWG) in NRW wird in einer speziellen Flurbereinigung im Interesse einer besseren forstlichen Bewirtschaftung oder einer erleichterten Verwaltung ein rechtlicher Zusammenschluss von Gemeindewäldern und privaten Eigentümern zu einer größeren Waldgenossenschaft erzielt, der über die Neuordnung von Flurstücken pro einzelnem Grundeigentümer hinausgeht. Die Vorteile des Zusammenschlusses und der gemeinschaftlichen Waldbewirtschaftung werden dadurch im Vergleich zu herkömmlichen Flurbereinigungen erhöht. Verschiedene flankierende Maßnahmen wie Wegebau, waldbauliche Verbesserungen oder Landschaftseingriffe werden einbezogen, um zusätzliche nachhaltige Effekte für die Waldbewirtschaftung zu erzielen. 

In der Modellregion Nordrhein-Westfalen (NRW) sind Gemeinschaftswälder, die aus altrechtlichen Waldgemeinschaften entstanden sind, eine wichtige Waldbesitzform. Im Gemeinschaftswaldgesetz (GWG) von 1975 wurden diese rechtlich als Waldgenossenschaften vereinheitlicht und neu definiert. In NRW existieren heute 270 Waldgenossenschaften mit rund 42 000 ha und geschätzt 17 500 Waldbesitzern als Anteilseignern. Als regionale Besonderheit ermöglicht es das GWG über ein besonderes Verfahren, welches sich teilweise des Flurbereinigungsrechts bedient, mehrere Waldgenossenschaften zu einer neuen, größeren Waldgenossenschaft zusammenzulegen. Die Besonderheit besteht darin, dass in einer solchen Waldflurbereinigung über die Neuordnung der Grundstücksflächen hinaus zugleich eine Zusammenführung der Besitzer erfolgt. Hierdurch kann der Grad und Effekt der Zusammenlegung im Vergleich zu einer herkömmlichen Flächenarrondierung, die im Wesentlichen eine Flächenarrondierung durchführt, aber nicht die Anzahl der Besitzer signifikant reduziert, noch deutlich gesteigert werden. 

Waldflurbereinigung Biebertal 2004-2012 (Besitzfläche ca. 12 ha)
Waldflurbereinigung GWG Müsen 2005-2009 (Zusammenlegung von 542 ha)
Waldflurbereinigungen: Resultate und Wirkungen
Herkunftsregion
2861876
Land NRW, Bezirksregierung Arnsberg
SIMWOOD - FP7 no. 613762, 2013-2017
Hauptbereich
Eigentümerschaft, Kooperation
Waldmanagement, Waldbau, Ökosystemleistungen, Resilienz
Herausforderung adressiert
3. Aktivierung von Privateigentümern und kooperativer Waldbewirtschaftung
Digitale Lösung
Nein
Innovation
Ja
Herkunftsland
Deutschland
Herkunftsregion
2861876
Umfang der Anwendung
Lokal
Anfangs- und Endjahr
-
Kontaktdaten
Eigentümer oder Autor
BRA - Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung
Andreas Peter
Reporter
InnovaWood asbl
Uwe Kies
References and Resources
Projekt-Referenz
SIMWOOD - FP7 grant 613762, 2013-2017
Ressourcen
Projekt, in dessen Rahmen dieses Factsheet erstellt wurde
Rosewood 4.0